AGB – ReBa event

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich

A. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Veranstaltungstechnik von ReBa event zur Durchführung von Veranstaltungen sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen der ReBa event.
B. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Mietsachen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der ReBa event, wobei § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.

2. Vertragsschluss

Der Vertragsschluss erfolgt durch Annahme des Angebotes. Eine Annahme gilt als erklärt, soweit der Kunde das Angebot schriftlich, mündlich oder durch Bestätigung im Kundenportal bestätigt bzw. der Kunde oder sein Erfüllungsgehilfe das Angebot konkludiert – z.B. durch Entgegennahme einer gewünschten Leistung – annimmt.

3. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

A. ReBa event ist verpflichtet, die vom Kunden bestellten und zugesagten Leistungen zu erbringen.
B. Alle Preise verstehen sich als Brutto-Preise. Für alle Leistungen gilt die jeweils aktuelle Preisliste, sofern die Parteien nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart haben.
C. Der Kunde ist verpflichtet, die für diese und weitere in Anspruch genommenen Leistungen die vereinbarten bzw. üblichen Preise der Vermietung zu zahlen.
D. Rechnungen ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar.
E. ReBa event ist berechtigt, jederzeit eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können schriftlich vereinbart werden.

4. Stornierungen / Rücktritt

Storniert der Kunde die gebuchten Leistungen, so gilt folgendes:
Der Kunde schuldet in jedem Fall einen angemessenen Teil der vereinbarten Miete / Vergütung, und zwar regelmäßig nach Buchung mindestens 20 % und höchstens:
– bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 40 %
– bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50 %
– bis 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 75 %
– bis 1 Tag vor Veranstaltungsbeginn: 90 %

5. Dauer der Anmietung

Die Dauer der Anmietung beginnt mit dem vereinbarten Zeitpunkt der Übernahme durch den Mieter, auch wenn der Mieter diese erst zu einem späteren Zeitpunkt übernimmt. Als Tages- bzw. Stundenmietsatz der Mietsachen gelten die vereinbarten Preise. Eine Nutzung über die vereinbarte Zeit hinaus wird mit dem beschriebenen Zuschlag je angefangene 24 Stunden berechnet.

6. Haftung des Kunden für Schäden

A. Der Mieter haftet für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. -besucher, Mitarbeiter, seine Dienstleister oder sonstige Dritte aus seinem Bereich oder durch ihn selbst verursacht werden.
B. ReBa event kann vom Kunden die Stellung angemessener Sicherheiten (z. B. Kautionen) verlangen. Insbesondere kann ReBa event vom Kunden einen Nachweis über das Bestehen angemessener Haftpflichtversicherungen verlangen.
C. ReBa event ist berechtigt für den Vertragsschluss Kopien der Ausweisdokumente anzufertigen.

7. Haftung des Eigentümers

ReBa event haftet unbeschränkt, wenn die Schadensursache auf eigenem oder zurechenbarem Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. ReBa event haftet auch für die leicht fahrlässige Verletzung von Pflichten, die für die Durchführung des Vertrages wesentlich sind (Kardinalpflichten). Die Haftung ist in diesem Fall auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine weitergehende Haftung für leichte Fahrlässigkeit übernimmt ReBa event nicht. Die vorstehenden Einschränkungen gelten nicht für die Verletzung von Gesundheit, Körper und Leben oder bei arglistig verschwiegenen Mängeln.

8. Sonstiges

Für eine Vermietung notwendige behördliche Erlaubnisse wird sich der Kunde rechtzeitig auf eigene Kosten beschaffen. Ihm obliegt die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Auflagen und sonstiger Vorschriften. Etwaige an Dritte zu zahlende Abgaben, insbesondere GEMA-Gebühren, Vergnügungssteuer usw., wird er unmittelbar selbst an den Gläubiger entrichten.

9. Schlussbestimmungen

Änderungen, Ergänzungen oder die Aufhebung dieses Vertrages einschließlich der Abänderung dieser Bestimmung selbst bedürfen der Schriftform. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam werden oder sein, oder sollte der Vertrag eine Lücke enthalten, bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen gilt eine wirksame als vereinbart, die dem von den Parteien gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt, dasselbe gilt auch im Fall einer Lücke.

10. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung wird durch eine solche ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.

11. Änderungen der AGB

Wir behalten uns vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern. Änderungen werden dem Kunden in Textform (z. B. per E-Mail) mitgeteilt. Die Änderungen gelten als angenommen, wenn der Kunde nicht binnen 4 Wochen nach Zugang der Mitteilung widerspricht. Auf diese Folgen wird der Kunde in der Mitteilung besonders hingewiesen.

12. Gerichtsstand

Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz des Unternehmens. Für alle anderen Kunden gelten die gesetzlichen Bestimmungen zum Gerichtsstand.

13. Anwendbares Recht

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Die zwingenden Vorschriften des Staates, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.

14. Vertragssprache

Die Vertragssprache ist Deutsch.

15. Verbraucherstreitbeilegung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) zur Verfügung.
Die OS-Plattform ist unter folgendem Link erreichbar: https://ec.europa.eu/consumers/odr